Bundestagswahl in Berlin muss teilweise wiederholt werden
Erklärung des Landesvorsitzenden Mario Rhode zur heutigen Entscheidung des BVerfG: Bundestagswahl wird in 455 Wahlbezirken (rund 20 Prozent aller Berliner Wahlbezirke) am 11. Februar 24 wiederholt:
„Hätte die Ampel Anstand, könnte im ganzen Land gewählt werden!“
Der Fortbestand der gewählten Volksvertretung mag aus rechtlichen Gründen nicht unerträglich sein, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteil formuliert.
Unerträglich aber findet eine demoskopisch gesicherte Mehrheit die Politik der Regierung.
Hätte die Ampel einen Funken Anstand und Respekt vor dem Volk, dann gäbe es nicht in Berlin teilweise eine Neuwahl, sondern im ganzen Land eine vorgezogene Neuwahl!
So aber trickst man sich durch bis 2025 und ist damit verantwortlich für noch mehr Frust in der Bevölkerung. Die Extremen an den Rändern werden davon profitieren. Keinen Deut besser ist der Senat.
Einerseits rufen die Spitzen der Koalitionäre zu hoher Wahlbeteiligung auf, andererseits wird der Wahltermin auf den letzen Ferientag gelegt.
Von dem Rückreisestau auf der Autobahn ohne Umweg über die heimische Couch direkt ins Wahllokal?
Lebensfremd!
Aber so haben die Etablierten schon die Ausrede, wenn ihnen das Ergebnis nicht passt.